Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeines

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der BlueGlass Interactive AG, im weiteren Verlauf BlueGlass genannt, und dem Kunden.
  2. Alle Angebote von BlueGlass sind unverbindlich.
  3. Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn BlueGlass eine Annahmeerklärung oder Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt hat. Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn BlueGlass mit der Ausführung des Auftrages beginnt.
  4. Die Kündigung eines Vertrages ist auf Ende eines jeden Monats unter Wahrung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
  5. BlueGlass betreut Kunden aus verschiedenen, teilweise sich überschneidenden oder identischen, Branchen und kann dabei beispielsweise auch benachbarte oder ähnlichen Zielgruppen oder Suchbegriffe verschiedener Kunden betreuen. BlueGlass wird dabei nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines anderen geben. BlueGlass erbringt keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Branchen oder geografische Gebiete.

Preise & Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug und unter Ausschluss der Verrechnung fällig.
  2. Nach Ablauf des Zahlungsziels befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. BlueGlass ist im Falle eines Zahlungsverzugs nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, jedoch berechtigt. Der Verzugszins beträgt 5 % p. a.
  3. BlueGlass verrechnet bei einmaligen Projektleistungen gemäss Kostenvoranschlag. 50 % der Projektkosten sind bei Auftragserteilung fällig. Die restlichen 50 % der Projektkosten werden bei Ablieferung fakturiert.
  4. Externe Kosten, Abonnements und Media-Verpflichtungen werden grundsätzlich direkt dem Kunden verrechnet. Erfolgt die Abrechnung ausnahmsweise über BlueGlass, werden diese Drittkosten im Voraus fakturiert und die Massnahmen erst nach Zahlungseingang umgesetzt. Diesfalls erhebt BlueGlass quartalsweise einen Verwaltungsaufwand in Abhängigkeit der Höhe der effektiv abgerechneten Drittkosten: 3 % bis CHF 5’000.- (min. CHF 15.-) / 2 % bis CHF 30’000.- / 1 % ab CHF 30’000.-
  5. Ist zur Auftragserfüllung der Einkauf von Software notwendig, so trägt der Kunde die Kosten. Für jede Einkaufsposition wird eine Administrationsgebühr von wenigstens 20 % aber höchstens 200.- CHF des Betrages fakturiert.
  6. Besteht der Kunde auf die Fakturierung über sein ERP-System mit Rechnungsverwaltung, verrechnet BlueGlass diese Aufwände zum vertraglich vereinbarten Stundensatz für Projektmanagementleistungen.
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Gewährleistung & Haftung

  1. Für direkte oder unmittelbare Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind, haftet BlueGlass gegenüber dem Kunden vollumfänglich.
  2. Die Haftung für weitere Sach- und Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbestimmungen gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche. Die Haftung für mittelbare Schäden wird vollumfänglich wegbedungen.
  3. Für Leistungen von beigezogenen Hilfspersonen und Subunternehmern ist BlueGlass nicht verantwortlich. Eine Gewährleistung von BlueGlass wegen tatsächlichen oder behaupteten Ansprüchen von Dritten ist ausgeschlossen.
  4. BlueGlass garantiert keine Leistungen Dritter, namentlich Medialeistungen, Verfügbarkeit von Servern, Rankingpositionen bei Suchmaschinen, Aufnahme in Verzeichnisse o. ä.
  5. Für Inhalte, die vom Kunden angemeldet oder geliefert werden, haftet allein der Kunde. BlueGlass prüft insbesondere keine Rechte Dritter oder deren Rechtsansprüche auf verwendete Inhalte.
  6. Umfasst der Leistungsumfang die Lieferung oder Nutzung von Hardware und/oder Software von Drittherstellern, kommen diesbezüglich die Garantiebestimmungen der betreffenden Hersteller zur Anwendung.

Immaterialgüterrechte

  1. BlueGlass bereits vor Vertragsbeginn gehörende oder an sie lizenzierte Immaterialgüterrechte, Softwarecode und die gesamten damit verbundenen Verwertungsrechte verbleiben in der ausschliesslichen und alleinigen Berechtigung von BlueGlass. Der Kunde erwirbt daran keine Rechte.
  2. Soweit derartige Rechte in Arbeitsergebnissen im Rahmen der Vertragserfüllung verkörpert sind, gewährt BlueGlass dem Kunden eine nicht-exklusive, kostenlose, nicht Übertrag- oder sublizenzierbare, zeitlich uneingeschränkte Gebrauchslizenz.
  3. Die Nutzungsrechte an Konzeptleistungen verbleiben vollumfänglich bei BlueGlass. Auf Wunsch kann der Kunde nach Abschluss der Konzeptphase das Realisierungsrecht an den Konzeptleistungen sowie an den Gestaltungsleistungen von BlueGlass erwerben.

Geheimhaltung & Datenschutz

  1. Haben die Parteien eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet, so hat diese Geheimhaltungsvereinbarung Vorrang vor den folgenden Regeln, die nur zu berücksichtigen sind, wenn sich die Geheimhaltungsvereinbarung als unvollständig oder unklar erweist.
  2. Die Parteien verpflichten sich, alle von der Gegenpartei erhaltenen Sachen und Informationen (Dokumente, Daten, Offerten etc.), die ihnen aufgrund oder anlässlich der Zusammenarbeit unter diesem Vertrag zugänglich gemacht werden oder zur Kenntnis gelangen, als vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten namentlich, aber nicht ausschliesslich Daten/Informationen,

    ▪ die sich auf die Parteien beziehen, wie z.B. geschäftliche, finanzielle, statistische oder technische Daten/Informationen und Daten/Informationen über Verfahren, Betriebsmethoden oder sonstiges Know-how;

    ▪ Personendaten/-informationen (natürliche und juristische Personen), wie namentlich Personaldaten, Daten von Lieferanten und Beauftragten der Parteien;

    ▪ Sämtliche Daten/Informationen, die sich auf die Kunden der Parteien und deren Tochtergesellschaften beziehen, wie z.B. Personendaten/Informationen, finanzielle und statistische Daten/Informationen etc.
  3. Die Vertraulichkeit gilt unabhängig davon, ob die Daten/Informationen in Dokumenten, Zeichnungen, Plänen, Filmen oder anderen Datenträgern jeder Art (mit digitalen oder analogen Aufzeichnungen) festgehalten sind oder akustisch wahrgenommen wurden, und ungeachtet davon, ob sie gesetzlich geschützt sind. Die Daten unterliegen der Geheimhaltungspflicht auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden.
  4. Die Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungsverpflichtungen auf alle Personen, Subunternehmen und Gesellschaften (inkl. deren Mitarbeiter und Beauftragte), welche anlässlich oder aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Vertrag Zugang oder Kenntnis von unter der Geheimhaltungsverpflichtung stehenden Sachen und Informationen erhalten, zu überbinden. Die Vereinbarung muss den Anforderungen der vorliegenden Geheimhaltungsverpflichtung entsprechen. Die Weitergabe von Informationen an andere Dritte ist zulässig, falls die Weiterleitung im Rahmen der vertragsgemässen Erfüllung notwendig ist.
  5. 25. Die Offenlegung von Informationen durch BlueGlass ist zulässig, wenn es sich um Informationen, Ideen, Konzepte und anderes Know-how handelt, welche die Immaterialgüterrechte des Kunden nicht beeinträchtigen, oder

    ▪ die BlueGlass bereits vor dem Vertragsschluss bekannt waren; oder

    ▪ die öffentlich bekannt sind und der Öffentlichkeit nicht durch BlueGlass bekannt gemacht wurden; oder

    ▪ die von einem Dritten stammen, der im rechtmässigen Besitz dieser Information ist; oder;

    ▪ die unabhängig und selbstständig von BlueGlass entwickelt wurden, ohne Informationen des Kunden dafür verwendet zu haben; oder

    ▪ die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Verfügungen staatlicher Organe offengelegt werden müssen.
  6. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus. Von der Geheimhaltungspflicht nicht erfasst ist die Offenlegung von Informationen, soweit es um die gerichtliche Durchsetzung der eigenen rechtlichen Ansprüche (z. B. Vergütung aus Vertrag) geht.
  7. BlueGlass erbringt keine Rechtsberatungsdienstleistungen. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzgesetze verantwortlich. BlueGlass arbeitet mit verschiedenen kompetenten Rechtsberatungsunternehmen zusammen und vermittelt diese Kontakte bei Beratungsbedarf gerne.

Abwerbevebot

  1. Der Kunde enthält sich jeglicher Abwerbung von Personen, welche von BlueGlass für die Durchführung des Vertrages eingesetzt werden. Der Kunde unterlässt es, die Dienste solcher Personen in Anspruch zu nehmen, ausser via BlueGlass.
  2. Diese Verpflichtungen gelten während des Einsatzes einer solchen Person für den Kunden sowie ein Jahr darüber hinaus. Bei jeder Zuwiderhandlung ist eine Konventionalstrafe von einem Jahresgehalt der betreffenden Person zu bezahlen. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung der Verpflichtung. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Verträge mit BlueGlass unterstehen schweizerischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte der Stadt Zürich.

Schriftform

  1. Sämtliche Vertragsänderungen oder rechtlich relevanten Erklärungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
  2. Änderungen und Erklärungen in Textform und in elektronischen Medien sind der Schriftform gleichgestellt.

Stand vom September 2022