Google Consent Mode

Artikel teilen​

Google Consent Mode

Google hat vor kurzem seinen Consent Mode überarbeitet, eine wichtige Aktualisierung für Websites, die auf Nutzer*innen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgerichtet sind (zur Ankündigung von Google). Mit dieser Mitteilung möchten wir Ihnen einen Überblick über die Auswirkungen und den Umfang dieser Änderung geben.

Was ist der Google Consent Mode?

Normalerweise wird der Consent zum Tracking auf einer Website durch einen Cookie-Banner bzw. eine sogenannte Consent Management Platform (OneTrust, Cookiebot etc.) verwaltet. Bei der Nutzung des Consent Mode werden die entsprechenden Zustimmungsinformationen dabei in ein von Google vorgegebenes Format umgewandelt und zur Steuerung von Tracking-Aktivitäten verwendet. Google verwendet die Daten um Conversions (Google Ads, Floodlight, etc.) und das Besucherverhalten (Google Analytics 4) zu modellieren.

Neuerungen beim Consent Mode V2:

Consent Mode «V2» enthält zwei neue Variablen, die Sie einrichten müssen:

  • ad_user_data (teilt Google mit, ob ein Nutzer oder eine Nutzerin die Zustimmung zum Tracking mit Werbe-Cookies «erteilt» oder «verweigert» hat).
  • ad_personalization (teilt Google mit, ob Nutzer*innen der Verwendung von personalisierten Informationen für Remarketing und andere Zwecke zugestimmt oder diese verweigert hat).

Wichtig: Der Consent Mode ersetzt nicht das bestehende Consent Management (Cookie-Banner), sondern liefert zusätzliche Signale, die Google nun an seine Plattformen weitergeben möchte.

Muss ich den Consent Mode verwenden?

Die Antwort lautet Ja, es sei denn, Sie haben keine Nutzer*innen aus dem EWR-Raum.

Beispiele, wo der Consent Mode Pflicht ist:

  • möchten Sie GA4-Daten für die Erstellung von Zielgruppen für Marketingzwecke verwenden, oder
  • haben Sie Google Ads oder Floodlight Tagging im Einsatz, oder
  • teilen Sie GA4-Conversions mit Google Ads

Unter diesen Bedingungen müssen Sie ab März den Consent Mode implementiert haben.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie keine EWR-Zielgruppe haben. Derzeit besteht für Sie kein Handlungsbedarf; dies bedeutet jedoch, dass EWR-Nutzer*innen, die auf Ihre Website zugreifen, nicht in Google Analytics erfasst werden.

Welche Auswirkungen hat es, wenn die Richtlinie nicht umgesetzt wird?

Das ist ungewiss, aber es werden bestimmte Auswirkungen festgestellt.

  • Sie könnten wertvolle Conversion-Tracking-Daten verlieren, wenn die Nutzer*innen nicht zustimmen.
  • Sie könnten die Möglichkeit verlieren, Zielgruppen-/Remarketing-Listen zu erstellen.
  • Sie könnten die Möglichkeit verlieren, personalisierte Werbung zu schalten.

Was ist die Lösung?

Sie müssen Anpassungen vornehmen, damit alle vorhandenen (Google-)Tags auf die Signale des Consent Mode «hören».

Falls Sie eine Consent Management Platform (CMP) verwenden, ist der Consent Mode oft bereits als (optionale) Funktion integriert (siehe Googles Übersichtsseite); die Aktivierung ist in der Regel unkompliziert.

Wenn Sie keine CMP haben oder diese den Consent Mode nicht unterstützt, kann eine manuelle Einrichtung über GTM oder mit Hilfe von JavaScript vorgenommen werden.

Brauchen Sie Hilfe bei der Implementierung vom Google Consent Mode?

Wir von BlueGlass sind auf die Google Marketing Plattform spezialisiert und halten uns über deren Änderungen auf dem Laufenden. Wir sind bereit, Sie bei der Konfiguration einer CMP zu beraten und zu unterstützen, und wir stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Fragen zu beantworten, die Sie in Bezug auf Googles neuestem Consent Mode v2 haben könnten.

Google Consent Mode für Ihr Unternehmen

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Merlin Rooma

Team Lead Digital Analytics

Neuste Blog Artikel zu diesem Thema