Machen Sie Ihr Business für den European Accessibility Act fit
Ab dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA) und stellt Unternehmen vor eine klare Aufgabe: Digitale Produkte und Services müssen barrierefrei gestaltet werden, damit sie für alle Menschen – einschliesslich Personen mit Behinderungen – zugänglich sind. Für einen Brand kann diese Verpflichtung auch eine grosse Chance darstellen: Sind Sie bereit dazu, Ihre Reichweite zu vergrössern und echte digitale Inklusion zu leben?
Als digitale Marketing Agentur helfen wir Ihnen, die Anforderungen des EAA nicht nur zu erfüllen, sondern Ihre Website in eine barrierefreie Erfolgsgeschichte zu verwandeln.
Inhaltsverzeichnis:
- Wer ist vom European Accessibility Act betroffen?
- Kontrollen und Sanktionen: Das geschieht, wenn Sie sich nicht an den EAA halten
- Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen
- Anforderungen an die Barrierefreiheit
- Was muss in der Erklärung zur Barrierefreiheit stehen?
- Beispiel für eine einfache Barrierefreiheitserklärung
- Wann ist eine einheitliche Barrierefreiheitserklärung sinnvoll?
- Trennung von Barrierefreiheitserklärung und Datenschutzerklärung
- Wo soll die Erklärung zur Barrierefreiheit stehen?
- Fazit
- Wir begleiten Sie auf dem Weg zur optimalen Zugänglichkeit
Wer ist vom European Accessibility Act betroffen?
Der European Accessibility Act (EAA) tritt zwar schon bald in Kraft – er betrifft aber noch längst nicht jedes Business.
Die Regelungen des European Accessibility Act (EAA) gelten für Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen über Websites, mobile Apps oder digitale Plattformen anbieten. Das bedeutet, dass DienstleisterInnen, die in der Beratung tätig sind, HandwerkerInnen, E-Commerce-Shops, Banken, Reiseanbieter, Streaming-Dienste und viele weitere Branchen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten müssen.
Als Unternehmen sollten Sie eine allgemeine Erklärung zu Barrierefreiheit auf Ihrer Website bereitstellen. In der EU ist diese bereits für öffentliche Stellen verpflichtend. Ab Juni 2025 wird sie auch für private Unternehmen, die digitale Dienstleistungen und Produkte anbieten, zum Muss.
Vom EAA ausgeschlossen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro. Alle anderen Betriebe sind dazu verpflichtet, die neuen Anforderungen des EAA zu erfüllen.
Kontrollen und Sanktionen: Das geschieht, wenn Sie sich nicht an den EAA halten
Unternehmen müssen in regelmässigen Abständen Selbsttests zur Barrierefreiheit durchführen und die Ergebnisse sorgfältig protokollieren. In Deutschland wird eine spezielle Marktüberwachungsinstitution eingerichtet, die kontrolliert, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ist dies nicht der Fall, drohen Bussen von bis zu 100’000 Euro. Darüber hinaus müssen nicht konforme Dienstleistungen oder Produkte möglicherweise vom Markt genommen werden.
Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen
Sie gehören einem Schweizer Unternehmen an, das Dienstleistungen und Produkte in der EU anbietet? In einem solchen Fall muss Ihr Unternehmen die Anforderungen des EAA ebenfalls erfüllen.
Bei Nichteinhaltung drohen auch Ihnen Sanktionen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihre digitalen Angebote entsprechend anpassen – respektive anpassen lassen.
Anforderungen an die Barrierefreiheit
Unternehmen müssen ab dem 28. Juni sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entsprechen. Der EAA fordert die Konformitätsstufe AA. Diese umfasst unter anderem die folgenden Kriterien:
- Verständlichkeit: Digitale Inhalte sollten in einer klaren, leicht verständlichen Sprache verfasst sein. Die Navigation muss zudem intuitiv gestaltet sein.
- Bedienbarkeit: Sämtliche Funktionen müssen intuitiv und zugänglich bedienbar sein – beispielsweise auch nur mit der Tastatur und ohne Maus.
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein – etwa durch angemessene Farbkontraste sowie Textalternativen für Bilder.
- Robustheit: Inhalte sollten mit unterschiedlichen Technologien, einschliesslich assistiver Tools wie Screenreadern, problemlos funktionieren.
Was muss in der Erklärung zur Barrierefreiheit stehen?
Laut den aktuellen Anforderungen (zum Beispiel aus der EU-Richtlinie 2016/2102) sollte die Erklärung zur Barrierefreiheit, die auf Ihrer Website zugänglich sein muss, folgende Punkte enthalten:
1. Erklärung zur allgemeine Zugänglichkeit
- Eine kurze Beschreibung, inwieweit die Webseite/App den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA entspricht.
- Falls noch nicht vollständig barrierefrei: eine Angabe dazu, welche Teile nicht zugänglich sind und eine Erklärung dafür.
2. Erstellungsdatum & Prüfverfahren
- Angabe zum Zeitpunkt, an dem die Barrierefreiheit überprüft wurde.
Beispiel: durch externe Audits oder Selbsttests - Angabe dazu, wie die Barrierefreiheit geprüft wurde.
Beispiel: mit Expertenbewertungen oder bestimmten Tools
3. Feedback-Möglichkeit
- Eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular, über die / über das Nutzer*innen Verbesserungsvorschläge machen und allfällige Barrieren melden können.
- Eine Antwortzeit sollte angegeben sein.
Beispiel: „Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 7 Tagen zu bearbeiten.“
4. Durchsetzungsverfahren (Ombudsstelle)
- Hinweis auf eine Beschwerdestelle oder eine nationale Aufsichtsbehörde, an die sich Nutzer*innen wenden können, sollte das Unternehmen nicht auf Barrierefreiheitsanfragen reagieren.
Beispiel für eine einfache Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
[Name des Unternehmens] ist bemüht, seine Webseite/App im Einklang mit Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt und zuletzt am [Datum] aktualisiert.
Stand der Barrierefreiheit
Unsere Webseite ist teilweise/weitgehend/vollständig mit den WCAG 2.1, Level AA konform. Folgende Bereiche sind derzeit nicht barrierefrei:
- [Beispiel: Einige PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.]
- [Beispiel: Einige eingebettete Videos verfügen nicht über Untertitel.]
Wir arbeiten aktiv daran, diese Barrieren zu beseitigen.
Feedback & Kontakt
Falls Ihnen Barrieren auf unserer Webseite auffallen oder Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter:
📧 [E-Mail-Adresse]
📞 [Telefonnummer]
📍 [Postadresse] (falls relevant)
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von [z. B. 14 Tagen] zu bearbeiten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
[Name der Behörde]
📧 [E-Mail der Behörde]
📍 [Adresse der Behörde]
Wann ist eine einheitliche Barrierefreiheitserklärung sinnvoll?
Sollte Ihr Unternehmen international tätig sein oder unterschiedliche Webpräsenzen betreiben, bietet es sich an, eine einheitliche Barrierefreiheitserklärung für alle Services und digitalen Produkte zu erstellen.
Trennung von Barrierefreiheitserklärung und Datenschutzerklärung
Die Erklärung zur Barrierefreiheit sollte nicht in der Privacy Policy (Datenschutzerklärung) integriert werden, sondern separat auf der Website stehen. Diese Trennung der Erklärung zur Barrierefreiheit und der Datenschutzerklärung hat mehrere Gründe:
- Rechtliche Trennung: Die Erklärung zur Barrierefreiheit geht auf die gesetzlichen Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) ein, während die Datenschutzrichtlinien den Umgang mit personenbezogenen Daten gemäss DSGVO regeln.
- Zukünftige Kontrollen: Betroffene Nutzer*innen oder Behörden können gezielt nach der Erklärung zur Barrierefreiheit suchen. Durch eine separate Seite wird dieser Prozess transparenter gestaltet.
- Auffindbarkeit: Informationen sollten für Nutzer*innen mit Behinderungen leicht zu finden sein. Eine gut sichtbare Platzierung, zum Beispiel im Footer oder in der Hauptnavigation, ist gemäss den EU-Richtlinien zu empfehlen.
Wo soll die Erklärung zur Barrierefreiheit stehen?
- Eigene Unterseite: Idealerweise ist der Erklärung zur Barrierefreiheit eine eigenständige Seite zu widmen – zum Beispiel unter /Barrierefreiheit oder /Accessibility-Statement.
- Verlinkung im Footer: Direkt neben Links zu Datenschutz, Impressum und AGB.
- Im Hilfe-/Support-Bereich: Falls Ihr Unternehmen eine eigene „Hilfe“-Sektion hat, kann dort ebenfalls ein Link zur Barrierefreiheitserklärung eingefügt werden.
→ Falls Ihr Unternehmen mehrere digitale Plattformen (zum Beispiel Website + App) betreibt, kann die Erklärung zur Barrierefreiheit als zentrale Anlaufstelle dienen und auf sämtliche relevanten Angebote verweisen.
Fazit
Unternehmen sollten die Zeit bis Juni 2025 nutzen, um ihre digitalen Angebote auf Barrierefreiheit zu prüfen und bei Bedarf anzupassen – respektive anpassen zu lassen. Durch Optimierungen, welche die Accessibility steigern, stärken Sie Inklusion und verbessern die Benutzerfreundlichkeit.
Im Minimum sollte bis Ende Juni eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website auffindbar sein (Accessibility Statement). Denn wenn dieses sauber aufführt, was schon möglich ist und an welchen Stellen noch Optimierungen vorgenommen werden, ist das Minimum-Soll erreicht. Natürlich fehlen dann die Vorteile beziehungsweise Unternehmens-Images u.ä. Jedoch ist dies bereits ein wünschenswerter und nötiger erster Schritt in die richtige Richtung.
Gerne unterstützen wir dabei und erstellen Ihnen die Erklärung, basierend auf einem durchgeführten Audit. Ergänzend ergründen wir gemeinsam, was ihre nächsten Schritte in Richtung «Inklusiver Webauftritt» sein können.
Accessibility wirkt sich in aller Regel positiv auf das Unternehmensimage aus – auch für Nutzer*innen, die grundsätzlich nicht auf Optimierungen im Bereich der Accessibility angewiesen sind. Optimierungen im Bereich der Zugänglichkeit vorzunehmen, lohnt sich daher gleich in mehrfacher Hinsicht.
Wir begleiten Sie auf dem Weg zur optimalen Zugänglichkeit
Brauchen Sie Unterstützung bei der Formulierung der Erklärung zur Barrierefreiheit? Benötigen Sie technische Hinweise zur Umsetzung oder können wir Ihnen mit einem Accessibility Audit unter die Arme greifen? Wir begleiten Sie auf Ihrer Reise zu mehr Zugänglichkeit.
Jetzt Kontakt aufnehmen und gemeinsam durchstarten!
Nathalie Hämmerli
Lead Digital Projects